Verlängerung der Kurzarbeit - SPD unterstützt Forderungen des Forum Veranstaltungswirtschaft – Einige Bundesländer ziehen mit

Veröffentlicht am 28.01.2022
article image Quelle: EVVC

Gemeinsam mit den Partnerverbänden im Forum Veranstaltungswirtschaft hat der EVVC bereits seit Monaten auf eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung gedrungen und diese Forderung am 10.01.2022 nochmals an Regierung und Parlament kommuniziert. Wir haben darüber berichtet: Forum Veranstaltungswirtschaft fordert Verlängerung des Kurzarbeitergeldes. Auch wenn eine kurzfristige Lösung nicht realistisch scheint, so unterstützt die größte Bundestagsfraktion doch die Forderungen der Branche.

Diese Unterstützung ist unter anderem das Ergebnis eines Online-Termins am 21.01.2022. Neben den Vertretern des Forum Veranstaltungswirtschaft nahmen unter anderem Bernd Westphal, Wirtschaftspolitischer Sprecher, Sabine Poschmann Sportpolitische Sprecherin und Esra Limbacher, Mittelstandsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, an dem Gespräch teil. Einer branchenspezifischen Lösung bei der Kurzarbeit wurde zwar eine Absage erteilt . Dennoch unterstützt die SPD die Forderungen unserer Branche nach einer Verlängerung des Gesamtbezugszeitraumes über 24 Monate hinaus. Zum Hintergrund: Die aktuellen Regelungen zur Kurzarbeit laufen Ende März aus. Aufgrund der maximalen Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten drohen zahlreiche Unternehmen ab April aus der Kurzarbeit zu fallen. Die Gefahr, Mitarbeiter dann nicht mehr halten zu können, ist groß. Die Zeit für eine Lösung drängt dementsprechend, bedenkt man den Vorlauf aufgrund von Kündigungsfristen. Auch wenn kommunale Häuser von der Verlängerung des TC Covid (Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst erneut verlängert) bis Ende 2022 profitieren, so ist doch die Grenze von 24 Monaten Kurzarbeit ein zunehmendes Problem auch für Veranstaltungshäuser, insbesondere und ganz akut aber für viele Veranstalter und Dienstleister.

Mit einem Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Herrn Dr. Robert Habeck, haben Frau Poschmann und Herr Westphal die Problematik samt Lösungsvorschlägen am 23.01.2022 auf den Punkt gebracht. In dem Schreiben mit dem Titel „Ausweitung des Gesamtbezugszeitraums Kurzarbeitergeld / Veranstaltungswirtschaft“ heißt es:

„Die Veranstaltungswirtschaft ist durch die Pandemie am stärksten und längsten betroffen. Gleichzeitig ohne Tätigkeitsperspektive. Die Branche benötigt dringend
eine Lösung, um hunderttausende von Arbeitsplätzen zu sichern. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von 24 Monaten endet für zahlreiche
Unternehmen bereits im Februar/März 2022. Die Betriebe haben bisher alles gegeben, um die ökonomische Basis zu erhalten und nach der Pandemie wieder
durchstarten zu können.“

Und weiter:

„Falls eine Lösung über eine Ausweitung des Gesamtbezugszeitraums der Kurzarbeitergeld-Zahlung kurzfristig nicht zu realisieren ist, sollten
branchenspezifische Optionen wie beispielsweise die Aufnahme der Personalkosten in den Katalog der erstattungsfähigen Kosten bei den Überbrückungshilfen IV geprüft
werden. Die Niederlande z.B. praktizieren diesen EU-beihilferechtlich kompatiblen Weg.“

Eine Kopie des Schreibens wurde an den Bundesminister für Arbeit und Soziales und das Bundeskanzleramt gesendet. Das Forum Veranstaltungswirtschaft bedankt sich herzlich für das Verständnis auf Seite der SPD und, noch wichtiger, für den aktiven Einsatz für unsere Forderungen.

Weitere Unterstützung in Sachen Kurzarbeit gab es im Rahmen der MPK am 24.01.2021. Die Freistaaten Bayern und Sachsen sowie die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen halten eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus für erforderlich. So scheint die harte Arbeit der Verbände im Forum Veranstaltungswirtschaft vor Ort in den Ländern Früchte zu tragen. Fraglich bleibt, warum über eine „frühzeitige Entscheidung“ erst jetzt diskutiert wird und warum viele andere Länder dieses Erfordernis anscheinend nicht sehen.

 

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