Frage: Unterstützen Sie die Umstellung von Tages- auf Wochenarbeitszeit wie es die Europäische Arbeitszeitrichtlinie vorsieht, um dem in der Veranstaltungsbranche so dringend erforderlichen Flexibilisierungsbedarf nachzukommen, ohne den Gesundheitsschutz einzuschränken.

 

Antworten von den Parteien:

Bündnis 90 / Die Grünen:
Eine Aufweichung der Arbeitszeitregelungen in Form einer Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit lehnen wir GRÜNE ab. Auch die Europäische Arbeitszeitrichtlinie sieht eine Wochenarbeitszeit lediglich als Mindestbedingung vor, was besser geeignetere Regelungen nicht ausschließt. Das Arbeitszeitgesetz dient vor allem auch dem Gesundheitsschutz. Zahlreiche Studien haben gezeigt, dass überlange tägliche Arbeitszeiten und zu kurze Ruhezeiten das Unfallrisiko und die gesundheitlichen Risiken massiv erhöhen. Es ist nicht nur im individuellen, sondern auch im betrieblichen und gesamtgesellschaftlichen Interesse, für gesunde Arbeitsbedingungen zu sorgen, die langjährige Erwerbstätigkeit im erlernten Beruf erlauben.

SPD:
Zu unserem Arbeitsmarktkonzept gehört, auch die Chancen der Arbeitszeitflexibilisierung für die Zeitautonomie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu nutzen, aber gleichzeitig die Risiken der Beschleunigung und Flexibilisierung von Arbeit und Arbeitszeit zu minimieren. Besonders kümmern wollen wir uns um diejenigen, die in der so genannten „rush hour des Lebens“ stecken und im Alter zwischen 25 und 40 Jahren gleichzeitig berufliche Karriere, Familiengründung und möglicherweise Pflege von Angehörigen bewältigen müssen. Wir werden die Schutzfunktion des Arbeitszeitgesetzes erhalten. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit schließen wir aus.

Die Linke:
Die Europäische Arbeitszeitrichtlinie gibt einen europaweit geltenden Rahmen vor, den die Mitgliedstaaten mit eigenen, konkreteren Schutzbestimmungen füllen können. Im deutschen Arbeitsrecht hat sich die arbeitsmedizinische Auffassung einer täglichen Höchstarbeitszeit nicht zuletzt durch die Kämpfe der Gewerkschaften erfolgreich durchgesetzt. DIE LINKE steht an der Seite der Beschäftigten und fordert, die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze zu erhalten, nicht zuletzt, da nachweislich das Unfallrisiko der Beschäftigten nach einer achtstündigen Arbeitstätigkeit stark zunimmt. Wer also den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht einschränken möchte, sollte sich für den Erhalt der täglichen Höchstarbeitsgrenze einsetzen.

FDP:
Wir Freie Demokraten fordern mehr Flexibilität im Arbeitszeitgesetz und wollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit. Niemand soll weniger Pausen machen oder mehr arbeiten als bisher, aber die Einteilung der Arbeitszeit muss flexibler möglich sein. Die Summe der täglich notwendigen Ruhezeit bleibt bestehen. Hierbei werden flexible Regelungen in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung rechtssicher ermöglicht.

CDU/CSU:
CDU und CSU wollen das Arbeitszeitgesetz reformieren und die Spielräume des EU-Rechts nutzen. Anstelle der täglichen soll eine wöchentliche Höchstarbeitszeit treten. Die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten müssen dabei im Sinne des Arbeitnehmerschutzes gewährleistet bleiben. Dabei werden wir Missbrauch und Entgrenzung verhindern. Eine Abweichung von der bisherigen Tageshöchstarbeitszeit kommt deshalb nur für nicht gefahrgeneigte Berufe in Betracht.