Vorwort
Das vorliegende Konzept gibt einen Rahmen für die Umsetzung von Schutz- und Hygienemaßnahmen gegen eine veranstaltungsbedingte Ausbreitung der COVID-19 Pandemie. Es berücksichtigt die in mehreren Bundesländern bereits erlassenen Hygieneanforderungen für die Teilnehmer von Veranstaltungen. Sie werden als Standard dem vorliegenden Konzept zu Grunde gelegt, da nicht zu erwarten ist, dass die Verordnungsgeber in anderen Bundesländern und die zuständigen kommunalen Gesundheitsämter einen geringeren Hygieneschutz akzeptieren werden.
Wesentliche Elemente sind neben der Einhaltung der aktuell vom RKI empfohlenen Abstandsregelungen, operative wie organisatorische Hygienemaßnahmen, sowie Maßnahmen, die eine möglichst lückenlose Rekonstruierbarkeit möglicher Infektionsfälle ermöglichen. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang die aktuellen Regelungen des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen.
Die Anpassung des vorliegenden Rahmenplans auf die individuellen Gegebenheiten vor Ort (Art und Größe der Versammlungsstätte, verfügbares Personal, Art der Veranstaltung, etc.) ist erforderlich. Wir empfehlen, die Abstimmung der Eckpunkte des vorliegenden Schutz- und Hygienekonzepts zur Wiederinbetriebnahme Ihres Veranstaltungshauses, soweit möglich, bereits im Vorfeld von konkret geplanten Veranstaltungen, gemeinsam mit der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt / Ordnungsamt) durchzuführen.
Infolge der stark dynamischen Entwicklung der COVID-19 Pandemie - die den Verordnungsgeber und die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden verpflichten, die Schutz-/ und Hygieneanforderungen kontinuierlich fortzuschreiben - ist es möglich, dass nicht alle Maßnahmen zum Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung erforderlich werden. Auch ist zu erwarten, dass infolge technischer Weiterentwicklung (z.B. Erfassung von Bewegungsdaten via Bluetooth) die aktuell notwendige Erfassung von Teilnehmerdaten entbehrlich werden kann.
Aufgrund der Unterschiede in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer und unterschiedlichster Rechtsauffassungen auf Behördenseite, kann (unabhängig von der Abstimmung der Eckpunkte und Inhalte des vorliegenden Schutz- und Hygienekonzepts im Vorfeld) für den Zeitpunkt der Veranstaltungsdurchführung eine Zustimmung des Gesundheitsamts oder eine Genehmigung der konkreten Veranstaltung erforderlich sein. Erkundigen Sie sich hierzu bei der für Sie zuständigen Behörde.
Es kann je nach Art und Umfang der Veranstaltung sinnvoll sein, im Vorfeld der eigentlichen Veranstaltung einen Testlauf im Kaltbetrieb zu initiieren, um mögliche Problemfelder frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls die Maßnahmen anzupassen.
Der vorliegende Rahmenplan stellt kein allumfassendes Patentrezept dar und wird sich weiterentwickeln. Er bietet Orientierung und soll dabei unterstützen, die gegebenen Anforderungen und Regelungen in den Betriebsabläufen umzusetzen, um somit das Vertrauen in Veranstaltungen zu stärken - von Politik und Behörden ebenso wie von Kunden und Besuchern.
Download: Rahmenplan Stand Juni 2022