Informationen zu möglichen Förderprogrammen:

 

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Ab 15. Juli 2022 können Unternehmen, die besonders von hohen Energiekosten betroffen sind, beim BAFA einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Weitere Informationen hier.

KfW: Für Unternehmen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen sind oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind, steht ab sofort das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Förder­mitteln können Sie einen Groß­teil Ihrer Aufwände finanzieren. Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet. Weitere Informationen hier.