Frage: Wie wollen Sie die Kommunen bei Ihrer tragenden Rolle in der Gesellschaft und insbesondere in der Veranstaltungswirtschaft zukünftig finanziell unterstützen und wird es dazu für die Jahre 2021 und 2022 einen Ausgleich des Bundes für die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen geben?

 

Antworten der Parteien:

Bündnis 90 / Die Grünen:
Die Kommunen brauchen eine angemessene aufgabengerechte Finanzausstattung, um ihren vielen Aufgaben nachkommen zu können. Eine dieser Aufgaben ist die Unterstützung und Ermöglichung von Veranstaltungen im kulturellen, sportlichen und in anderen Bereichen. Dies ist in der Corona-Krise, unter der die Veranstaltungswirtschaft besonders leidet, besonders wichtig. Wir GRÜNE wollen die Kommunen auch bundesseitig finanziell unterstützen: mit einem Investitionsprogramm in Höhe von 500 Milliarden Euro für 10 Jahre, über das auch Kommunen Investitionsmittel abrufen können sollen. Wir wollen die coronabedingten kommunalen Steuerausfälle für 2021 und 2022 gemeinsam mit den Bundesländern ausgleichen, die vorhandenen Förderprogramme unbürokratischer und transparenter gestalten und eine neue Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Daseinsfürsorge“ einführen, die primär Kommunen in strukturschwachen Regionen hilft. Außerdem wollen wir gemeinsam mit den Bundesländern eine Altschuldenhilfe auf den Weg bringen. 

SPD:
Wir sehen die Kommunen als das tragende Element unserer Demokratie und unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Als SPD nehmen wir Subsidiarität ernst und setzen auf handlungsfähige Kommunen. Die SPD hat über die föderalen Ebenen hinweg auch aus der Bundesregierung heraus immer eine enge, konkret Problem-orientierte Zusammenarbeit mit den Kommunen und kommunalen Spitzenverbänden gepflegt. Das bedeutet in der Praxis, dass wir statt einer pauschalen Erstattung von Gewerbesteuerausfällen den Kommunen zielgerichtet bei ihren Aufgaben vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge auch nach der Corona-Krise helfen wollen. Dafür haben wir zum Beispiel die Ausgaben für den ÖPNV in den kommenden acht Jahren teilweise versechsfacht und wollen das ausbauen, wir wollen die Städtebauförderung auf hohem Niveau fortsetzen und mit einem Programm 'Klimamobil' den klimagerechten Stadtumbau der regionalen und städtischen Mobilitätsinfrastrukturen fördern, wir wollen die Mittel für den klimagerechten Stadt generell erhöhen und das stärker mit regionalen Klimaanpassungsstrategien verknüpfen, wir wollen die Wärmewende in den Quartieren fördern, da dort Investitionen anstehen, die weder die Kommunen noch die kommunalen Versorger oder Wohnungsbaugesellschaften alleine stemmen können. Darüber hinaus sind wir die Partei, die den sozialen Wohnungsbau als eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit weiter politisch vorantreibt, wir wollen die staatlichen Investitionen in bezahlbares Wohnen daher auf hohem Niveau fortsetzen. Und auf SPD-Initiative hin wurde mit Blick auf die Probleme der Innenstädte nach Corona ein Programm für Modellprojekte zur Stärkung der Innenstädte in Höhe von 250 Millionen Euro aufgelegt, dessen Ergebnisse wir evaluieren werden mit Blick darauf, ob sich daraus Bedarf für eine Regelförderung ergibt. Zudem wollen wir weiterhin besonders hoch verschuldete Kommunen von ihren Altschulden entlasten, damit in den Städten und Gemeinden wieder investiert werden kann. Das hat die CDU/CSU in dieser Legislaturperiode verhindert, für uns bleibt der Altschuldenerlass weiter ganz oben auf der Agenda.

Die Linke:
Ja, wir halten es für dringend erforderlich, dass Gewerbesteuerausfälle der Kommunen auch in den Folgejahren umfänglich kompensiert werden. Des Weiteren setzen wir uns für eine bessere kommunale Finanzausstattung ein, die zudem verstetigt werden muss: Dazu wollen wir u.a. die Gewerbesteuer zu einer Gemeindewirtschaftsteuer mit breiterer Bemessungsgrundlage und Einbeziehung der freien Berufe unter Gewährung eines erhöhten Freibetrags weiterentwickeln. Ferner fordern wir einen kommunalen Altschuldenfonds, die Auflage eines Solidarpakts III für strukturschwache Regionen und dass der Bund in vollem Umfang die Kosten für Sozialleistungen trägt, die die kommunalen Haushalte weiterhin stark belasten (strikte Einhaltung des Konnexitätsprinzip).

FDP:
Die Kommunen in Deutschland brauchen mehr Freiräume – für Zukunftschancen, Vielfalt und Zusammenhalt. Wir Freie Demokraten wollen die Lebensqualität in städtischen und ländlichen Räumen verbessern. Wir sind daher offen für eine Entschuldung besonders überlasteter Kommunen, die aus eigener Kraft keine finanzielle Perspektive haben. Viele Kommunen haben durch einen Sparkurs und strukturelle Reformen in den vergangenen Jahren ihre Schulden zurückbezahlt. Diese Gemeinden dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn der Bund andere Kommunen in einzelnen Ländern entschuldet. Ein mögliches Entschuldungsprogramm des Bundes muss daher in den zulässigen verfassungsrechtlichen Grenzen mit Infrastrukturprojekten, regionaler Wirtschaftsförderung und einer grundsätzlichen Reform der Gemeindefinanzen verbunden werden.

CDU/CSU:
Die unionsgeführte Bundesregierung hat die Kommunen in den vergangenen Jahren massiv unterstützt – auch während der Corona-Pandemie. So haben Bund und Länder insbesondere die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgeglichen. Grundsätzlich sind aber die Länder in der Verantwortung, eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen sicherzustellen. CDU und CSU werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass Städte und Gemeinden aus eigener Kraft die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort bewältigen können. Dazu brauchen Kommunen verlässliche Finanzierungsquellen, die neuen, bürokratieintensiven Förderprogrammen grundsätzlich vorzuziehen sind. Wir werden die kommunal relevanten Förderprogramme zusammenfassen und auf einer Online-Plattform bündeln, damit sie dort einfacher beantragt und abgewickelt werden können. In einer Föderalismusreform werden wir einen neuen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen schmieden. Wir werden alles auf den Prüfstand stellen, eine Analyse der staatlichen Aufgaben erstellen und den Grundsatz der Subsidiarität konsequent anwenden. Wir werden die Finanzbeziehungen von Bund, Ländern und Kommunen zeitgemäß ordnen und eine aufgabengerechte Finanzverteilung festlegen.