Lüftung
Lüftung in allen Räumen und Studios auf max. Luftaustausch einstellen und dabei möglichst hohe Luftwechselrate erzeugen; wenn möglich reiner Zuluftbetrieb. Zusätzlich Reinigungsintervalle für Filtersysteme überprüfen. Alle geschlossenen Räume müssen ausreichend gelüftet werden, zum Beispiel ist mindestens stündlich eine effektive Querlüftung durchzuführen. Eine raumlufttechnische Anlage kann gegebenenfalls ausreichend sein, wenn der Frischluftdurchsatz möglichst hoch eingestellt ist. Die Einstellungen sind auf die jeweilige Nutzung auszulegen. Es sollte ebenfalls beachtet werden, dass der Luftstrom nicht direkt unterhalb oder direkt auf Höhe der Teilnehmer geleitet wird. Empfehlenswert ist das Absaugen der Luft nach oben hinweg aus dem Veranstaltungssaal. Hierbei kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.

>> Umsetzung: Betreiber

 


Information der Teilnehmer
Information der Teilnehmer vor Veranstaltungsbeginn anhand eines festgelegten Belehrungs-Standards

>> Umsetzung: Veranstalter
>> Unterstützung auf Anforderung: Betreiber
>> Abrechnungen nach Aufwand
 


Kontrollen
Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Reinigungsstandards mit Dokumentation der Kontrolle 

>> Umsetzung: Veranstalter
>> Unterstützung auf Anforderung: Betreiber
>> Abrechnungen nach Aufwand


Kontrollrundgänge
Durchführung von Kontroll-Rundgängen durch VOD-unabhängiges Personal  zur Überprüfung der Einhaltung vorgegebene Hygienestandards

>> Umsetzung: Veranstalter
>> Unterstützung auf Anforderung: Betreiber
>> Abrechnungen nach Aufwand
 


Eingreifen bei eventuellen Verstößen
Sofortige Eingreifen bei eventuellen Verstößen gegen Schutz- und Hygienestandards mit Ausübung des Hausrechts im Wiederholungsfall

>> Umsetzung: Betreiber & Veranstalter
 


Umgang mit Mikrofonen

  • Desinfektion eingesetzter Mikrofone nach jeder Nutzung  

  • Poppschutz der Mikrofone regelmäßig wechseln 

  • Ansteckmikrofone müssen durch den Redner selbst angelegt werden 

  • Übergabe der Mikrofone erfolgt nur indirekt (ablegen und nehmen lassen) 

  • Vermehrt Mikros auf Stativen verwenden damit diese nicht angefasst werden müssen 

>> Umsetzung: Veranstalter
>> Unterstützung auf Anforderung: Betreiber
>> Abrechnungen nach Aufwand
 


Bewirtung

  • Snacks und Naschartikel, Getränke werden als To-Go-Artikel ausgegeben oder auf den Tagungstischen verpackt bereitgestellt. Keine offenen Kekse, kein offenes Obst 

  • Gut lesbare Speisenbeschilderung (auf Tafel)  

  • Salate, Sandwiches, Desserts etc. werden in Einzelportionen entsprechend separat verpackt ausgegeben 

  • Essensausgabe erfolgt ausschließlich durch eingewiesenes Personal; Keine Selbstbedienung 

  • Besteck wird separat verpackt und durch das Cateringpersonal ausgegeben 

  • Hustenschutz wird an Speise- und Getränkeausgaben angebracht 

  • Mitarbeiter des Küchenpersonals tragen Mund-Nasen-Bedeckung, Handschuhe und ggf. ein Haarnetz 

  • Handdesinfektion vor der Bewirtung ist verpflichtend 

  • Markierungen am Boden für die Einhaltung des Abstandes von 2m 

  • Reinigung von Geschirr, Besteck und auch Gläsern ausschließlich in Maschinen mit ausreichender Wassertemperatur (nicht in Kaltwasserbecken mit Bürsten)

>> Umsetzung: Betreiber & Caterer
 


Restaurants
Bei Öffnung von angegliederten Restaurants für VA-Teilnehmer sind die Empfehlungen der DEHOGA und die BGN-Schrift „Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung für das Gastgewerbe“ zu beachten 

>> Umsetzung: Betreiber & Caterer (Betreiber der Gastronomie verantwortlich, Absprache mit Betreiber Halle & Veranstalter)