Eine enorme administrative und finanzielle Erleichterung für Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone hat die Bundesnetzagentur heute verkündet: Im für professionelle Produktionen verwendeten UHF-Band (470 – 608 MHz, 614 – 694 MHz) werden Frequenzen jetzt allgemein zugeteilt. Damit entfällt die bisher geltende Einzelzuteilung, die für die Nutzerinnen und Nutzer mit einer Antragstellung verbunden und zudem gebührenpflichtig war.