Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung: EVVC veröffentlicht Statement an Deutschen Bundesrat

Veröffentlicht am 16.09.2024
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Der EVVC hat eine Stellungnahme zum "Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU" veröffentlicht. 

Die geplante Richtlinie modernisiert und verschärft die Regeln für die sozialen und ökologischen Informationen, die Unternehmen berichten müssen. Ein breiterer Kreis von Unternehmen wird dadurch verpflichtet, über Nachhaltigkeit zu berichten.

Während der EVVC die Nachhaltigkeitsberichterstattung grundsätzlich unterstützt, sieht der Verband hier v.a. auf kleinere Veranstaltungsstättenbetreiber mit kommunaler Beteiligung einen unverhältnismäßigen administrativen Aufwand zukommen, da diese meist den Jahresabschluss und Lagebericht nach den geltenden Regelungen des HGB für große Kapitalgesellschaften erstellen müssen. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig ein verpflichtender Bestandteil des Lageberichts sein wird.

Vor den Sitzungen des Rechtsausschusses, des Wirtschaftsausschusses, des Finanzausschusses, des Ausschusses für Innere Angelegenheiten sowie des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, in denen der Entwurf behandelt wurde, hat der EVVC daher eine Stellungnahme an die Mitglieder der Ausschüsse des Bundesrats versendet.

Der Verband fordert darin eine Ergänzung, die klarstellt, dass die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleinere Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung nur dann gilt, wenn dies ausdrücklich im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist.

Der EVVC unterstützt hiermit die Forderungen des Deutschen Städtetags, des deutschen Landkreistags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds sowie des Verbands kommunaler Unternehmen. 

 

Die Stellungnahme des EVVC in voller Länge finden Sie hier:

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