NEUSTART KULTUR | Förderprogramm und Online-Sprechstunde

Veröffentlicht am 07.04.2021
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Symbolbild

Die Corona-Pandemie hat den Kulturbereich schwer getroffen: Museen, Theater, Clubs und Konzerthäuser waren die ersten, die schließen mussten, Veranstaltungen wurden verschoben oder abgesagt. Viele Kunst- und Kulturschaffende verloren damit die Möglichkeit, ihre Arbeit vor einem Live-Publikum zu präsentieren.

Um Künstlerinnen und Künstlern wieder Auftrittsmöglichkeiten und der Kultur- und Veranstaltungsbranche eine Perspektive zu eröffnen, lobt die Kulturstiftung des Bundes kurzfristig das antragsoffene Förderprogramm Kultursommer 2021 aus. Der Bund stellt für die Fördermaßnahme insgesamt bis zu 30,5 Mio. Euro aus dem Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR bereit. Der Kultursommer 2021 soll zu einer verantwortungsvollen kulturellen Wiederbelebung der Städte beitragen und bundesweit mehr als 100 kreisfreie Städte und Landkreise bei der Gestaltung eines neu entwickelten, vielfältigen Kulturprogramms unterstützen.

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Landkreise. Voraussetzung für die Förderung im Programm ist, dass die Antragsteller neben einem neu entwickelten, vielfältigen Kunst- und Kulturprogramm ein Hygienekonzept für die geplanten Veranstaltungen umsetzen. Regelmäßig stattfindende Festivals wie etwa jährliche Sommerfestivals oder Stadtfeste können nicht gefördert werden – gefördert werden jedoch Veranstaltungen, die zusätzlich dazu stattfinden. Förderanträge können bis zum 22. April 2021 ausschließlich über das Online-Antragsformular eingereicht werden. 

Am Montag, 12. April 2021, 14–15 Uhr findet eine Online-Sprechstunde statt, bei der Sie Ihre offenen Fragen zu den Förderbedingungen stellen können.

Nähere Infos sowie den Link zur Sprechstunde finden Sie hier

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