Kreditmöglichkeit für öffentliche Häuser: IKU 148 auch für Betriebsmittelfinanzierung

Veröffentlicht am 15.09.2020
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Bereits im Frühjahr wurde das KFW Programm „IKU - Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (#148) dahingehend angepasst, dass die Kredite bis 30.12.2020 bei einer Zinsbindung bis zu 10 Jahren auch die Finanzierung von Betriebsmitteln einschließen. 

D. h. neben Investitionen können durch den Kredit laufende Kosten wie Löhne und Gehälter, Miete, Marketing, Schulungsmaßnahmen, Verbrauchsmaterial, Anmeldungen und Genehmigung oder Beratungsleistungen finanziert werden. Der effektiver Jahreszins beträgt 1,03 %, es wird auf Antrag ein Zuschuss in Höhe von 1% gewährt. Die Beihilferechtliche Regelungen des Förderzuschusses sind zu beachten. 

Nähere Informationen finden Sie hier: 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunale-Unternehmen/Infrastruktur/ 

https://www.kfw.de/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000000077-M-Kommunale-und-Soziale-Unternehmen-148.pdf 

Sie haben sich mit IKU 148 beschäftigt? Wir freuen uns über Ihr Feedback per E-Mail an verena.unden@evvc.org. 
Bitte beachten Sie, dass uns konkrete Punkte und Forderungen helfen können: 
Sie haben aufgrund … vergeblich versucht auf das Programm zuzugreifen? Das Programm hilft Ihnen nicht, weil…? Eine Anpassung der Bedingungen in den Punkten  ist erforderlich, weil…. ?

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