Betreiber einer Location unterliegen der Auswahlverantwortung, geeignetes (geschultes und ausgebildetes) Personal für anfallende Aufgaben auszuwählen. Hierzu muss dieser sich an einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung orientieren.
Der Qualitätsstandard SQQ2 beschreibt die Qualifizierung und Prüfung von Personen für das Rigging in der Veranstaltungstechnik in drei Stufen, die Verantwortung der Bildungsträger sowie die fachliche Qualifikation der Ausbilder.
Der Standard erleichtert somit die Zuordnung, wer welche Tätigkeit ausführen darf, denn Arbeitgeber und Auftraggeber haben zu prüfen, ob die jeweiligen Kompetenzen für die benötigten Arbeiten vorhanden sind (unterstützend hilft hierbei auch die Riggerdatenbank).
Hier finden Sie eine Übersicht der Tätigkeiten je Level:
Zusätzlich gibt es Anforderungen hinsichtlich arbeitsmedizinischer Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, Ausbildung in der Ersten Hilfe, Nachweis über mindestens eine besuchte riggingspezifische Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 8 Unterrichtseinheiten in den letzten 24 Monaten und dem jährlicher Nachweis über Einsatztage als Rigger im jeweiligen Level für die letzten 12 Monate (Anzahl je nach Level).
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.