GEMA Gutschriften aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen während Corona

Veröffentlicht am 16.09.2020
article image Quelle: 2020 GEMA.de

Die zuverlässige und schnelle Abwicklung von Angelegenheiten aufgrund von behördlich angeordneten Schließungen während der Corona-Pandemie ist ein zentrales Anliegen der GEMA. Mit der nun in den kommenden Wochen laufenden Gutschriftenaktion hält sich die GEMA an die rechtlichen, verbraucherschützenden Vorgaben zur direkten Rückzahlung von Lizenzgebühren für die nicht mögliche Inanspruchnahme von lizenzierten Musiknutzungen.

Alle wichtigen Informationen zu der Gutschriftaktion finden Sie hier.

Die EVVC Mitglieder werden zusätzlich zeitnah über ein konkretes Anschreiben über die genauen Abläufe eigenständig informiert, in dem weitere Details (insbesondere die Daten für den Zugang zu dem Eingabe-Portal für die Ermittlung der Schließzeiten mittels eines eigens vergebenen Codes) erläutert werden.
Bitte beachten Sie
zusätzlich, dass Anliegen von Kunden zu Corona nicht mehr über das Postfach absagecorona@gema.de bearbeitet werden. Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das hierfür extra bereitgestellte Online-Portal abgewickelt werden.

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