EU-Beihilferechtliche Compliance – Risiken und Ansätze beim Betrieb und der Finanzierung von Veranstaltungs- und Sportstätten
Die Bereitstellung von Veranstaltungs- und Sportlocations gehört zu den kommunalen Kernaufgaben. Der Bau und Betrieb dieser Infrastrukturen sind aber entgegen bisheriger Meinung und Handhabung keine allgemeine, wirtschafts- oder gesellschaftspolitische Maßnahme der öffentlichen Hand. Diese Einrichtungen unterliegen vielmehr neben kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorgaben in vollem Umfang dem grundsätzlichen Beihilfeverbot und der Beihilfekontrolle der EU-Kommission.
In diesem Slot werden anhand von Beispielen aus der Praxis beihilferechtlich relevante Sachverhalte, Fallstricke und Anforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb bzw. betriebliche Konstellationen von Veranstaltungsstätten sowie für deren Finanzierung aufgezeigt. Welche Nutzungen sind, welche gar nicht beihilferelevant? Welche Umstände müssen Betreiber, Eigentümer und Investoren im Hinblick auf Haftungs-, Prozess- und Umsetzungsrisiken beachten? Welche Regelungen und Lösungsmöglichkeiten sind unter welchen Voraussetzungen im Hinblick auf betriebliche und investive Aspekte möglich? Was gilt es zu beachten?
Das Online-Format ist eine Wiederholung des Präsenz-Formats der Management-Fachtagung in Dortmund – aufgrund der dort und auch in Nachgang geführten Gespräche stellt sich heraus, dass das Thema bei vielen Häusern aktuell ist, so dass wir mit dem Online-Format denjenigen auch die Möglichkeit bieten möchten, unsere Ausführungen hierzu kennen zu lernen, die nicht in Dortmund mit dabei sein konnten.
Das Expertengespräch findet am 16. November um 15:30 Uhr bis 17 Uhr statt.