Der Umgang mit dem neuen Hinweisgeberschutzgesetz – Jetzt tätig werden!

Veröffentlicht am 16.10.2023
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Was ist das Hinweisgeberschutzgesetz?
Am 02. Juli 2023 trat das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, welches die EU-Whistleblowing-Richtlinie von 16. Dezember 2019 in nationales Recht umsetzt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, sogenannte Whistleblower möglichst umfassend vor Benachteiligung in ihrem Arbeitsumfeld zu schützen und gleichzeitig Transparenz in deutschen Unternehmen zu schaffen. Als Whistleblower werden solche Personen bezeichnet, die in ihrem beruflichen Umfeld Verstöße gegen geltendes Recht oder Missstände melden oder offenlegen.

Für wen gilt das Hinweisgeberschutzgesetz?
Das HinSchG gilt grundsätzlich für alle Beschäftigungsgeber mit mindestes einem Beschäftigten. Dabei betrifft es sowohl private Unternehmen wie Kulturveranstalter, Eventagenturen, Künstler*innen und private Veranstaltungslocations, als auch öffentliche Einrichtungen wie Museen, Kulturverbände oder Veranstaltungshäuser. Für alle Beschäftigungsgeber gilt dabei das Verbot von Repressalien. Ab einer Beschäftigtenanzahl von 50 Personen gilt darüber hinaus die Pflicht zur Errichtung einer internen Meldestelle.

Beschäftigte sind dabei nicht nur festangestellte Arbeitnehmer, sondern auch freie Mitarbeiter, Minijobber, Praktikanten etc.

Umsetzung des HinSchG – höchste Priorität
Auf die Einhaltung des HinSchG sollten Unternehmen größten Wert legen. Insbesondere die Einrichtung einer internen Meldestelle (auch für Unternehmen < 50 Beschäftigte) ist von essenzieller Bedeutung: Die Möglichkeit zur internen Fehlerbehebung dient nicht nur der Enthaftung der Geschäftsführung im Rahmen eines tragfähigen Kontrollsystems, sondern auch der schnellen und pragmatischen Lösungsfindung im geschäftlichen Alltag. Starke Compliancesysteme sind im Ringen um Fachkräfte ein bedeutender Aspekt für die Attraktivität von Beschäftigungsgebern als Zeichen von Transparenz und Corporate Responsibility.

Einrichtung der internen Meldestelle
Eine interne Meldestelle ermöglicht es den Beschäftigten, Verstöße, die unter den sachlichen Anwendungsbereich des HinSchG fallen (z.B. Straftaten, Datenschutzverstöße, Verstöße gegen Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsrechtliche Verstöße etc.) zu melden. Auch anonyme Meldungen sollten im Interesse Ihrer Beschäftigten möglich sein. Auch wenn das Gesetz auch Meldungen in Textform (z.B. E-Mail) oder mündliche vorsieht, können nur Software-basierte Lösungen die Anonymität von Meldungen gewährleisten.

Grundsätzlich können Sie wählen, ob Sie eine eigene interne Meldestelle einrichten oder eine Auslagerung der internen Meldestelle auf qualifizierte Dienstleister bevorzugen. Die Einrichtung einer internen Meldestelle im eigenen Unternehmen kann dabei zeit- und kostenintensiv sein und birgt das Risiko einer nicht rechtskonformen Umsetzung, etwa weil Interessenskonflikte bestehen, Dokumentationspflichten oder Fristen nicht eingehalten werden oder sogar das Vertraulichkeitsgebot verletzt wird.

Nur bei hoher Qualität der Meldestelle, wird ein Ausweichen der hinweisgebenden Person auf die externen Meldestellen des Bundes und der Länder vermieden oder eine Offenlegung (Meldung gegenüber der Öffentlichkeit) und das Unternehmen von Reputationsschäden bewahrt.

 

Handeln Sie rechtzeitig!
Errichten Sie jetzt Ihre interne Meldestelle! Die Verpflichtung des HinSchG gilt für Unternehmen ab 250 Beschäftigten bereits seit dem 02. Juli 2023. Für kleinere Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden muss die Errichtung bis zum 17. Dezember 2023 abgeschlossen sein.

EVENTLawyers bieten mit WhistlePoint eine Software-basierte Lösung für eine ausgelagerte interne Meldestelle für Ihr Unternehmen an. Mit WhistlePoint erhalten Sie eine digitales Hinweisgeber-System mit rechtlicher Expertise, welche alle eingehenden Hinweismeldungen rechtskonform betreut.

Erfahren Sie mehr über das Hinweisgeberschutzgesetz und die Einbindung des Betriebsrats und stellen Sie Ihre Fragen jeden Montag um 11h in unserer kostenlosen Whistleblower-Sprechstunde. Hier finden Sie den Link: https://us02web.zoom.us/j/89310551435

 

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