DEAplus: Impulse für berufliche Weichenstellungen in 2022 sowie aktuelle finanzielle Förderprogramme für Ausbildungsbetriebe

Veröffentlicht am 13.12.2021
Quelle: Jean Schweitzer
Quelle: Pixabay

Berufliche Weichen stellen für 2022 - DEAplus informiert über Lehrgangsstarts

 

„Lebenslanges Lernen“ ist für die Deutsche Event Akademie das Motto bei der Gestaltung des Bildungsprogramms. Für das bevorstehende Jahr sind inzwischen die Starttermine für vier wichtige Bildungschancen in der Veranstaltungsbranche konkretisiert:

  1. Die Prüfungsvorbereitung für die „Externenprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
    Mit Berufserfahrung in der Veranstaltungsbranche den anerkannten Ausbildungsabschluss zur „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“ erreichen. Die Buchung der acht neu strukturierten Lehrgangsmodule ist – je nach Umfang und Tiefe individuell notwendiger Kompetenzen der Teilnehmenden – auch einzeln möglich.
    Lehrgangszeitraum der Prüfungsvorbereitung in mehreren Wochenblöcken: 01. August  – 02.Dezember 2022

     
  2. Die Weiterbildung zur „Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nach IGVW SQQ1“
    für alle, die in der Veranstaltungstechnik tätig sind und mit mobilen elektrischen Anlagen zu tun haben. Die Kompetenzen umfassen die Errichtung, den Betrieb und die Außerbetriebnahme mobiler elektrischer Anlagen der Veranstaltungstechnik, die mit betriebsfertigen Betriebsmitteln und Geräten errichtet werden, sowie den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel der Veranstaltungstechnik. Dazu ist es auch erforderlich, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel beurteilt, gemessen, instandgehalten und repariert werden können.
    Lehrgangszeitraum: zwei jeweils dreiwöchige Lehrgangsblöcke im Zeitraum 17. Januar – 12. April 2022 inkl. zwei Prüfungstagen

     
  3. Zwei Starttermine für die Fortbildung „Meister*innen für Veranstaltungstechnik“
    Nach der neuesten Rechtsverordnung von 2020, insgesamt 15 Lehrgangswochen (75 Präsenz-Fortbildungstage in sechs bis sieben Blöcken), inklusive Prüfungssimulationstagen, ergänzende Selbstlernphasen.
    Lehrgangsstarts: 07. Februar 2022 und 26. September 2022


    Empfehlenswerte Vorbereitung auf die Meister’innen-Fortbildung ist ein zweitägiger Mathe-Angleich-Kurs, zeitnah vor Lehrgangsbeginn: am 10. – 11.01.2022 bzw. am 01. – 02.08.2022

     
  4. Zwei Starttermine für die Zusatzqualifizierung „Fachmeister*in für Veranstaltungssicherheit“ (TÜV/DPVT)“
    Expertise gegenüber Veranstaltern und Betreibern entwickeln, das Kompetenzprofil über die Inhalte einer Meister*innen-Fortbildung, eines Bachelor- oder Master-Abschlusses bzw. des Dipl.-Ing. für Theater- und Veranstaltungstechnik hinausgehend schärfen.

Lehrgangsstarts: 07. März und 21. November 2022, Dauer jeweils 2 x 2 Lehrgangswochen

Das DEAplus Team ist bei ergänzendem Informationsbedarf, für Tipps zur finanziellen Förderung im Rahmen des „Meister-BaFöG“ und bei Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen per E-Mail an info@deaplus.org sowie telefonisch unter +49 (0)511 27074771 erreichbar. Lediglich im Zeitraum 21. – 24.12.2021 (je einschl.) sind bei der Deutschen Event Akademie ein paar Tage Betriebsferien.

Finanzielle Förderung für engagierte Ausbildungsbetriebe

Ausbildungsverantwortliche, die auch in Zeiten der Corona-Pandemie viel Bewusstsein für Qualität und Quantität von betrieblicher Ausbildung tun, haben die Möglichkeit, für ihren Betrieb staatliche Förderung zu bekommen. Umfassend unterstützt werden auf diese Weise Betriebe, die ihrer sozialen Verantwortung und dem Blick vorausschauender Markt- und Unternehmensentwicklung einen wichtigen Stellenwert geben.

Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Wenn ein Betrieb Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortführung ihrer Ausbildung übernimmt, stellen mehrere Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg, Brandenburg und Niedersachsen) Fördergelder bereit. Damit soll sichergestellt werden, dass Auszubildenden der Weg in den Beruf durch eine abgeschlossene Ausbildung geebnet bleibt. Gleichzeitig ist das Förderprogramm für die Wirtschaft und die Betriebe ein wirksamer Beitrag zur Sicherung des künftigen Fachkräfte-Nachwuchses. In den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 wird zudem die Übernahme von Auszubildenden gefördert, deren bisheriger Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag vor Abschluss der Ausbildung infolge der betrieblichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie gelöst hat.

Abhängig von Bundesland bzw. Region, in der ein Ausbildungsbetrieb ansässig ist, umfasst die Fördersumme einen beträchtlichen Anteil der Ausbildungskosten. Beispielsweise bis zu 50% der Ausbildungskosten (Ausbildungsvergütung einschließlich Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) bei Betrieben im niedersächsischen Gebiet „Stärker entwickelte Region (SER)“. Die Förderung kann beispielsweise in Niedersachsen bei der NBank beantragt werden. Informationen und Impulse für die Beratung geben auch die örtlichen Zuständigen Stellen (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern).

Schaffung neuer bzw. Erhalt bestehender Ausbildungsplätze

Eine Entlastungsprämie in Höhe von mindestens 2000 Euro und bis zu 6000 Euro können bundesweit kleine und mittelständische Betriebe beantragen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind und dennoch engagiert ausbilden. Wenn der Ausbildungsbetrieb im Ausbildungsjahr 2020/2021 einen neuen Ausbildungsplatz geschaffen hat (Ausbildungsprämie plus) bzw. die Zahl der Ausbildungsplätze erhalten hat (Ausbildungsprämie), ist schon einmal die wichtigste Voraussetzung erfüllt. Vergleichszeitraum ist der Durchschnitt der Jahre 2017/2018 bis 2019/2020, falls der Betrieb bereits vor dem Ausbildungszeitraum ab 2020 ausgebildet hat. Auch neu abgeschlossene Verträge mit Azubis, die ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen werden (sogenannte Ausbildungswechsler), können bezuschusst werden, sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Diese Zuschüsse (Ausbildungsprämie, Ausbildungsprämie plus und Prämie für Ausbildungswechsler*innen) werden nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt. Alle Informationen zu den Ausbildungsprämien gibt es auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

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