Hubertus Heil (SPD) hat am 01.02.2022 die Verlängerung der Regeln zum vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit angekündigt. Die intensive Arbeit des EVVC auf allen politischen Ebenen scheint sich damit zumindest in Teilen auszuzahlen. Dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) sagte er: „Die besonders hart getroffenen Branchen, etwa im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich, sind auf eine Verlängerung der Regelungen zum vereinfachten Zugang der Kurzarbeit angewiesen. Deshalb verlängern wir diese beschäftigungssichernde Brücke weiter bis zum 30. Juni 2022 und geben den Unternehmen und Beschäftigten somit Planungssicherheit.“
Gemeinsam mit den Partnerverbänden im Forum Veranstaltungswirtschaft hat der EVVC die politische Arbeit in den letzten Wochen nochmal verstärkt, um auf die Dringlichkeit der Thematik aufmerksam zu machen. Insbesondere die von Minister Heil angekündigte Verlängerung der Nutzung von Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate ist für die Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft extrem wichtig. Nach zwei Jahren Pandemie drohten viele Betriebe im März aus der Kurzarbeit zu fallen.
Dennoch bleibt die Verlängerung um 4 Monate hinter den Forderungen der Branche zurück. Es sind weitere Verbesserungen in Form eines Sonderprogrammes für die Veranstaltungswirtschaft erforderlich:
- Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Kurzarbeit zu 100%
- Verlängerung und Anpassung der Überbrückungshilfen
- Verlängerung und Anpassung der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen und Messen
- Vereinheitlichung der Corona-Regelungen der Bundesländer inkl. Öffnungsszenarien mit ausreichend zeitlichem Vorlauf
- Berücksichtigung von öffentlichen Unternehmen und Stärkung der Kommunen
Weitere Informationen:
Gespräche mit der SPD zur Verlängerung der Kurzarbeit
Regelungen zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst erneut verlängert