Die SARS-CoV-2-Epidemie in Deutschland erfordert besondere Arbeitsschutzmaßnahmen. Dafür gelten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, -standard und -regel. Aufgrund der veränderten Situation in Deutschland hat die VBG die SARS-CoV-2 Handlungshilfe für die Branche Bühnen und Studios im Bereich Proben- und Vorstellungsbetrieb angepasst.
Die wesentlichen Änderungen der aktuellen Fassung (Februar 2022) gegenüber der Version von Dezember 2021 kurz zusammengefasst:
- Klarstellung im Abschnitt 1 „Maßnahmenkonzept“ zur Anwendung von alternativen Schutzmaßnahmen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
- Im Abschnitt 2 „Arbeitsplatzgestaltung und Hygiene“ wurden aktuell nicht mehr notwendige Aussagen aus früheren Phasen der Pandemie gestrichen. Es wird aufgrund der hohen Infektiosität der Omikron-Variante das Tragen von FFP2-Masken als geeignete Maßnahme beschrieben, wenn Abstände nicht eingehalten werden oder mit erhöhter Aerosolproduktion zu rechnen ist.
- Im Abschnitt 3.1 „Impf- oder Genesungsstatus der Beschäftigten“ wird definiert, wann von einem ausreichenden Immunschutz von Personen auszugehen ist, der eine Modifikation AHA+L-Maßnahmen entsprechend dem Abschnitt 3 „Maßnahmenkonzept für szenische Darstellungen“ bei produktionsbedingten Anforderungen ermöglicht.
- Im Abschnitt 3.2 „Monitoring durch Testungen“ wurde die Aufzählung überarbeitet, was beim Test- und Monitoringkonzept insbesondere berücksichtigt werden muss. Alle Testungen sollen weiterhin im PCR-Verfahren erfolgen. PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests; die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. Wenn keine PCR-Kapazitäten zur Verfügung stehen, können Testungen auch mit dem PoC-NAT-Verfahren durchgeführt werden, die in der Anwendung nicht auf ein Labor angewiesen sind. Wenn nachweislich weder PCR- noch PoC-NAT-Tests zur Verfügung stehen, können tägliche Antigentests als Ersatzmaßnahme zur eingeschränkten Risikominimierung toleriert werden. Auf die Sensitivität von Antigentest wird im Detail eingegangen.
- Der Abschnitt 4 „Szenische Darstellung“ wurde gekürzt. Dabei wurden Maßnahmen gestrichen, die mittlerweile aufgrund des in Abschnitt 3 dargestellten Konzepts nicht mehr beschrieben werden müssen. Ebenso sind in Abschnitt 6 die Unterabschnitte zu Technik und Diensten entfallen.
Die aktualisierte VBG Handlungshilfe finden Sie hier.
Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Bundesregierung gibt dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz, wie z.B. zusätzliche Hygieneregeln, Abstandsgebote und organisatorische Regelungen zur Minimierung von Kontakten zwischen Beschäftigten sowie zu Kunden und Geschäftspartnern. Die VBG hat dazu korrespondierend auf die Branchen zugeschnittene Handlungshilfen entwickelt. Mit diesen Veröffentlichungen unterstützt die VBG Sie mit Informationen zu Verantwortlichkeiten, Pflichten und Verhaltensweisen sowie Hinweisen zur Umsetzung von Maßnahmen.
Alle VBG Handlungshilfen finden Sie hier zum Download: VBG - Branchenspezifische Handlungshilfen.