Mit der Richtlinie unterstützt die Bundesregierung kommunale Akteur*innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Schutz des Klimas hinaus: Sie steigern die Lebensqualität vor Ort und entlasten den kommunalen Haushalt durch sinkende Energiekosten. Gleichzeitig kurbeln klimafreundliche Investitionen die regionale Wertschöpfung an.
Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) geht am 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH über. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMUV) gegründet wurde.
Wer kann einen Förderantrag stellen?
- Kommunen
- kommunale Zusammenschlüsse
- Betriebe mit mindestens 25 % kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände, an denen Kommunen beteiligt sind
- im Status der Gemeinnützigkeit stehende eingetragene Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen
- Zudem spezifische Antragsberechtigungen für einzelne Förderschwerpunkte
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Programmlaufzeit
01.01.2022 bis 31.12.2027
Einreichungsfristen
01.01.2022 bis 31.12.2027
Alle weiteren Informationen zu den Programmen finden Sie hier.
Förderlotse zur Kommunalrichtlinie
Wollen Sie wissen, welche Förderschwerpunkte zu Ihnen passen oder suchen Sie Unterstützung für den Einstieg in die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie? Dann besuchen Sie den Förderlotsen des Bundesumweltministeriums.