Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Bitte beachten Sie, dass öffentliche Unternehmen in diesem Fall nicht antragsberechtigt sind.
Der Antrag auf Überbrückungshilfe wird digital über Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt. Die Kosten dafür werden ebenfalls gefördert.
Daten und Fakten:
- 1 Antragssystem für alle Bundesländer
- 3 Monate Laufzeit: Die Überbrückungshilfe kann für 3 Monate beantragt werden (Juni bis August 2020).
- 24,6 Milliarden Euro stellt der Bund insgesamt für das Programm bereit.
- 31. August 2020: Bis dahin können Anträge spätestens gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Förderung finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.