EVVC unterstützt Handlungsempfehlungen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft

Veröffentlicht am 12.05.2020
article image Quelle: R.I.F.E.L.

Viele Branchen sind direkt und indirekt vom Veranstaltungsverbot betroffen. Hierzu zählen: Messebau, Veranstaltungstechnik, Eventagenturen, Cateringfirmen, Bühnenbauer, Veranstalter, Eventlocations, Messegesellschaften, Kongresscenter, Künstler, Tagungshotels, Personaldienstleistungen für Events u.v.m. Der EVVC unterstützt das vorliegende Papier "Handlungsempfehlungen zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft" des R.I.F.E.L., das Lösungswege und sinnvolle Entschädigungsleistungen für die gesamten Branche aufzeigt.

Die Veranstaltungswirtschaft erleidet seit März 2020 einen Umsatzverlust von durchgängig 80-100% mit einer besonders langfristig negativen Prognose. Die bisherigen Unterstützungsangebote ermöglichen das Überleben des größten Teils dieses Wirtschaftszweiges nicht. Die staatlich angeordnete Einstellung des Geschäftsbetriebes dauert deutlich länger als in allen übrigen Wirtschaftszweigen.

Mit dem „Vier-Punkte-Plan für einen Neustart der Wirtschaft“ hat Wirtschaftsminister Altmaier Ende April zum ersten Mal auch die Sorgen und Nöte der Veranstaltungswirtschaft explizit in seine Überlegungen mit einbezogen. Die politischen Entscheidungsträger haben anerkannt, dass die derzeitigen Hilfen für besonders betroffene Branchen noch nicht ausreichen.


Der Veranstaltungswirtschaft wurde im Zuge der erzwungenen Betriebsstilllegungen vorübergehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Dies ist besonders gravierend, da man auch nach einer weiteren Lockerung noch mit einem zusätzlichen, monatelangen Stillstand der Branche rechnen muss: Um Großveranstaltungen überhaupt durchzuführen, bedarf es mehrmonatiger Vorbereitungen, die erst ab einem verlässlichen Planungshorizont beginnen können. Daher werden die erzwungenen Betriebsstillegungen nicht nur bis mindestens 31. August andauern, sondern weit darüber hinaus.


Kritische Stimmen sprechen aufgrund dieser Sonderlast bereits von einer faktischen Enteignung ohne bisherige Entschädigung. Politische Entscheider sind daher aufgefordert, dieser Situation mit entsprechenden Lösungen zu begegnen.


Die spezifischen Probleme der Veranstaltungswirtschaft werden im begefügten PDF nochmals detailliert aufgearbeitet. Auch wenn der fehlende Planungshorizont eine Herausforderung bleibt, die auch die Regierung kaum lösen kann, so versucht das Papier Lösungswege aufzuzeigen und sinnvolle Entschädigungsleistungen vorzuschlagen.
In der Gesamtheit der vorgeschlagenen Maßnahmen kann ein Kollaps der Branche, ein Abgang von Wissensträgern und der Verlust von Arbeitsplätzen verhindert werden.

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