EVVC-Stellungnahme zum "Kontrahierungszwang – Polarisierende Veranstaltungen"

Veröffentlicht am 22.03.2023
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Der EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. übernimmt seit fast 70 Jahren die wichtige Aufgabe der Interessenvertretung für etwa 650 Veranstaltungsstätten in Deutschland und im europäischen Ausland.

Rechtskonformes Handeln wie auch Integrität in der Verbandsarbeit sind Leitprinzipen des EVVC Unsere Veranstaltungshäuser sind seit Jahrzehnten Gastgeber und die Bühne für zahllose friedliche Zusammenkünfte aller Art und in allen Formaten. Wir sehen darin eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, denn unsere Mitglieds-Häuser bringen Menschen zusammen und sie bieten die Plattform für Austausch und Diskurs. Und im besten Falle leisten sie einen Beitrag zur Verbesserung unseres gesellschaftlichen Miteinanders.

Dabei geschieht es, dass auch extrem polarisierende Künstler:innen und Vortragende  in Veranstaltungshäuser drängen. Bei den öffentlichen Häusern versuchen öffentliche Gesellschafter wie Kommunen und Länder sowie politische Gremien vielerorts den Zugang zu beschränken und diese Aufgabe mit der Anweisung zur Absage an die zuständigen Geschäftsleitungen zu delegieren. Vor dem Hintergrund der formalen Rechtslage, des sogenannten Kontrahierungszwanges, stehen die Geschäftsleitungen dann vor einem Dilemma. Handeln sie rechtskonform, ernten sie in der Regel den Unmut einer empörten Öffentlichkeit und politischer Gremien. Im anderen Falle droht ein Rechtsverfahren, das mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Veranstaltungshäuser und die anweisenden Gebietskörperschaften einhergeht und die Kosten in den meisten Fällen dann vom Steuerzahler getragen werden müssten. 

Es ist rechtlich nicht geboten, dass den Geschäftsleitungen unserer Häuser die Aufgabe zukommen soll, zu entscheiden, welche Künstler:innen, Vortragende oder zugelassene Partei veranstalten können, welche nicht und in Folge ggf. nicht rechtskonformen Gesellschafteranweisungen zu folgen. Dafür liegt die Zuständigkeit bei der Rechtsprechung und es liegen bereits einschlägige Gerichtsurteile vor.   

Der EVVC darf und kann an dieser Stelle keine Handlungsvorgabe machen und verweist auf die rechtliche Expertise seiner Kooperationsanwälte.  

Dennoch zeigt der EVVC eine klare Haltung: Die Meinungsfreiheit ist ein hohes und schützenswertes Gut und auf der Basis der Charta für Vielfalt stellt sich der EVVC klar gegen jede Form von Diskriminierung und Antisemitismus.  

Der EVVC steht fest auf der Werteordnung unserer Verfassung und setzt auf die demokratischen Mittel wie z.B. Diskurs und Demonstration gegen die Verbreitung von menschenverachtenden Ideologien. Wir verstehen uns als pluralistischer Verband und als Teil einer funktionierenden demokratischen Gesellschaft.

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