Die EU-Kommission hat am 22. Januar 2021 eine Beihilferegelung des Bundes in Höhe von 642 Mio. Euro genehmigt, mit der private und öffentliche Unternehmen der Messe- und Kongressbranche für die Schäden durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entschädigt werden. Es handelt sich dabei NICHT um ein Förderprogramm des Bundes. Der geschaffene Rahmen ermöglicht die Förderung durch die Bundesländer oder Kommunen. Geregelt wird das in der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Messen“ (siehe Anlage).
Die Regelung steht Eigentümern und Betreibern von Messen und Kongressinfrastruktur in Deutschland sowie zwischengeschalteten Unternehmen offen, die Messen und Kongressinfrastruktur vom Eigentümer an Dritte vermieten. Unternehmen sind förderfähig, wenn sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 einen Gewinnausfall erlitten haben und dieser Verlust mit den in diesem Zeitraum geltenden Maßnahmen der Länder zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus zusammenhängt.
Informationen, welche Bundesländer von diesem Beihilferahmen Gebrauch machen und entsprechende Förderungen anbieten, liegen aktuell (Stand 26.01.2021) weder dem EVVC noch dem BMWi vor. Die Rahmenreglung gilt bis 30.06.2021. Die Antragstellung gegenüber dem Bundesland oder der Kommune soll bis zum 31. Mai 2021 möglich sein.
Die offiziellen Informationen der EU finden Sie hier:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210125-corona-beihilfen_de
https://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_59173
https://ec.europa.eu/competition/state_aid/cases1/20215/290180_2238833_42_2.pdf
Informationen zu weiteren Hilfsmaßnahmen in der Krise finden Sie hier.