Erinnerung an den "Kulturfonds Energie des Bundes"

Veröffentlicht am 17.02.2023
article image Quelle: Pixabay

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes möchte die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die Kulturszene bei der Bewältigung der Energiekrise unterstützen. Der Kulturfonds Energie des Bundes bietet zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Die Förderung unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen:

Öffentliche und private Kultureinrichtungen, d.h. Orte, an denen nach Art. 53 Ziff. 2 lit. a) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) kulturelle Zwecke und Aktivitäten verfolgt werden: „Museen, Archive, Bibliotheken, Kunst- und Kulturzentren oder -stätten, Theater, Kinos, Opernhäuser, Konzerthäuser, sonstige Einrichtungen für Live-Aufführungen, Einrichtungen zur Erhaltung und zum Schutz des Filmerbes und ähnliche Infrastrukturen“. Hierzu zählen auch soziokulturelle Zentren sowie Kultureinrichtungen, für die Kulturelle Bildung im Sinne von Art. 53 Ziff. 2 e) AGVO zu ihren zentralen Aufgaben gehört (z.B. Jugendkunst- und Musikschulen, Kulturzentren und -vereine); erfasst sind Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung sowie Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen durch Vermittlungs- und Bildungsprogramme.

Wer ist antragsberechtigt?
Auf der Webseite des Kulturfonds wird die Antragsberechtigung folgend beschrieben: „Antragsberechtigt sind öffentliche und private Kultureinrichtungen, sofern sie öffentlich zugänglich sind.“

Gegenstand der Förderung
Umfasst sind die Mehrkosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom. Die förderfähigen Kosten einer Einrichtung sind die Mehrkosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten (unter den Bedingungen der Preisbremsen) für 80 % des historischen Verbrauchs und den historischen Kosten für 100 % des historischen Verbrauchs ergeben. Der verbrauchsunabhängige Grundpreis wird hierbei nicht berücksichtigt. Die förderfähigen Energiemehrkosten werden anteilig erstattet. Der Kulturfonds Energie bezuschusst die förderfähigen Mehrkosten bei öffentlichen Einrichtungen als maximale Förderquote in Höhe des regulären Bundesanteils, mindestens aber zu 50 %, und bei den privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren zu 80 %.

Alle Informationen
Am Mittwoch, den 14.02.2023 wurde dafür die Website des Förderprogramms veröffentlicht.

www.kulturfonds-energie.de

Dort stehen umfangreiche Informationen über den Fonds und die Förderkriterien zur Verfügung. Zusätzlich zur Website können sich potentielle Nutzerinnen und Nutzer ab heute auch telefonisch (Hotline 0800 6645685) oder per E-Mail (service@kulturfonds-energie.de) informieren und kostenlos beraten lassen.

Infoveranstaltungen zum Kulturfonds Energie
Der Deutsche Kulturrat e.V. bietet zum Kulturfonds Energie am 13. und 14.6. jeweils eine Infosession an. Alle weiteren Infos finden Sie hier.
 

Quellenangabe: Alle Informationen stammen von Webseite www.kulturfonds-energie.de und werden von der Pressestelle der Behörde für Kultur und Medien verantwortet.

Unsere Website verwendet Cookies um bestimmte Funktionen bestmöglich darstellen zu können. Indem Sie fortfahren, stimmen Sie dieser Verwendung zu. Sofern Sie die anonymisierte Aufzeichnung von Daten über die Benutzung dieser Webseite durch Google Analytics nicht wünschen, klicken Sie bitte rechts auf den Button "Nur notwendige akzeptieren". Für weitere Informationen lesen Sie bitte die Datenschutzbestimmungen.