Ein Beitrag von Rechtsanwalt Volker Löhr, Kanzlei Löhr, Bonn
Stand: 08. April 2020
Anbei finden Sie eine Veröffentlichung zu den rechtlichen Auswirkungen der Corona-Krise auf Veranstaltungsverträge und Mietverträge. Unser Kooperationsanwalt Volker Löhr nimmt darin eine umfassende Betrachtung der aktuellen Rechtslage vor, die auch für den "Nicht-Juristen" gut verständlich sein sollte.
Speziell zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite der Kanzlei Löhr unter dem Link https://www.kanzleiloehr.de/product/covid-19/ eine Reihe wichtiger (kostenpflichtiger) Vertragsunterlagen und -Bausteine. Es handelt sich dabei um Dokumente zum korrekten und insbesondere fairen Handeln in der aktuellen Situation.
Es handelt sich um:
- Vertragsklauseln für den Neu-Abschluss von Verträgen in der Krise
- AGB-Klauseln zu höherer Gewalt
- Aufhebungsvereinbarungen für Notleidende der Vertragsbeziehungen
- Zusatzvereinbarungen zur Verlegung von Veranstaltungen
für das Vertragsverhältnis zwischen Betreibern und Veranstaltern.
Die Kanzlei Löhr möchte die EVVC Mitglieder aktiv unterstützen und stellt diesen die Musterunterlagen einschließlich Erläuterungen und Kommentare nochmals mit einem zusätzlichen Rabatt zur Verfügung.