COVID-19 - Förderung im Kulturbereich: Festspielhäuser, Musikaufführungsstätten und Gastspieltheater

Veröffentlicht am 18.09.2020
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COVID-19 - Förderung im Kulturbereich

Zur Förderung des Kulturbereichs wurden von der Bundesregierung und dem Deutschen Kulturrat unterschiedliche Maßnahmen und Programme erarbeitet.

Die Bundesregierung
Die Bundesregierung unterstützt mit einem umfangreichen Rettungs- und Zukunftsprogramm den Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland. Für das Projekt NEUSTART KULTUR sollen insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt werden. Ziel ist es, das durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkte kulturelle Leben wieder anzukurbeln und der damit verbundene Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach. Das Programm soll Kultureinrichtungen in die Lage versetzen, Häuser und Programme wieder zu eröffnen.
Nach dem Deutschen Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat dem Rettungs- und Zukunftspaket zugestimmt.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier: NEUSTART KULTUR läuft an.

Der Förderantrag kann ab Ausschreibungsbeginn der jeweiligen mittelausreichenden Stelle bis spätestens 31. Oktober 2020 per E-Mail eingereicht werden. Antragsformulare und Kontaktdaten der entsprechenden Stellen finden Sie hier:

- Theater, künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser und Festivals: Neustart Kultur DTHG
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (gemäß Nr. 1 der Fördergrundsätze) deren Regelbetrieb nicht überwiegend (nicht mehr als 50%) von der öffentlichen Hand finanziert wird. Hier können die Mittel bereits beantragt werden.

- Musikaufführungsstätten und Musikclubs, auch Festivals: Neustart Kultur GEMA
Eine Checkliste für die erforderlichen Nachweise finden Sie bereits hier. Das Antragsformular ist mittlerweile ebenfalls verfügbar.

- Gastspieltheater "Theater in Bewegung"
Antragsberechtigt sind Veranstalter mit Gastspielbetrieb, deren Tätigkeit in den letzten drei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte durch die Entwicklung und Durchführung eines eigenen künstlerischen Spielplans und die Übernahme von Gastspielen von professionell arbeitenden Theatern, Kinder-und Jugendtheatern, Ensembles, Orchestern, Tanzen-sembles, Solokünstlern.
Weitere Informationen können Sie den Fördergrundsätzen und den FAQ entnehmen.


Deutscher Kulturrat
Von den Bundesländer ausgehend wurden Hilfsmaßnahmen erarbeitet, die von Unternehmen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft genutzt werden können. Gleichzeitig wurden Maßnahmen für öffentlich geförderte Kultureinrichtungen auf den Weg gebracht.
Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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