Das Bundeskabinett hat am 24.08.2022 zwei Energieeinsparverordnungen gebilligt.
Beide Verordnungen basieren auf dem Energiesicherungsgesetz und leisten einen weiteren Beitrag zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen
Gültigkeit von 6 Monaten ab dem 1. September 2022
Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen
Gültigkeit von 2 Jahren ab dem 1. Oktober 2022
Die Verordnungen beinhalten Maßnahmen für jeweils Privathaushalte, private Unternehmen und auch kommunale Unternehmen.
Parallel dazu wurde im Rahmen des Forum Veranstaltungswirtschaft an Handlungsempfehlungen zum Thema "Energiesparmaßnahmen in der Veranstaltungswirtschaft" gearbeitet. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Pressemitteilung Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/energiesparmassnahmen-2078224
Pressemitteilung BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220824-habeck-treiben-energieeinsparung-weiter-voran-bundeskabinett-billigt-energieeinspar-verordnungen.html